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Die Verantwortungslücke: Wer haftet, wenn die KI handelt?

KIdämmer·26. Juli 2026·16 Min. Lesezeit

Über die Handlungsfähigkeit künstlicher Intelligenz, die rechtliche Zurechnung dessen, was dabei geschieht, und den Anteil des Menschen in dieser Gleichung…

Eine Rechtsfrage aus dem Jahr 1546

In den Tischreden Martin Luthers findet sich eine Notiz aus dem Jahr 1546. Erzählt wird ein Rechtsfall.

Der Esel eines Müllers entläuft dem Hof und geht zum Fluss hinunter. Um zu trinken, setzt er den Huf in einen Fischerkahn, der nicht angebunden ist. Der Kahn gerät in die Strömung und treibt mitsamt dem Esel davon.

Der Müller hat seinen Esel verloren. Der Fischer seinen Kahn.

Der Müller sagt: Der Fischer hat versäumt, seinen Kahn festzumachen. Der Fischer sagt: Der Müller hat versäumt, seinen Esel im Stall zu halten.

Mitten im Text steht eine lateinische Frage: Nunc sequitur quid sit juris? Was also sagt das Recht?

Hat der Esel den Kahn fortgetragen oder der Kahn den Esel?

Luthers Urteil besteht aus zwei Wörtern: ambo peccaverunt. Beide haben gefehlt.

Dieser Absatz wurde vor fünfhundert Jahren geschrieben und steht noch heute mitten im Herzen des schwierigsten juristischen Problems, das wir haben. Die Bewegung, die den Schaden erzeugte, begann von selbst, dort, wo zwei Versäumnisse einander trafen. Niemand handelte in böser Absicht. Und niemand hat die Handlung im eigentlichen Sinne begonnen. Es gibt nur ein Ding, das nicht festgemacht war, und ein anderes, das frei kam.

Das gesamte Recht der künstlichen Intelligenz scheint in dieses Bild zu passen.

Es gibt einen Begriff dafür: die Verantwortungslücke

2004 schrieb ein Denker namens Andreas Matthias einen Aufsatz, für den sich damals kaum jemand interessierte, und gab einer Sache einen Namen: Verantwortungslücke.

Sein Argument ist einfach und unbequem. Bei lernenden Systemen ist es dem Hersteller oder dem Anwender im Prinzip nicht möglich, das künftige Verhalten der Maschine vorherzusehen. Für etwas moralisch zur Verantwortung gezogen zu werden, das man nicht vorhersehen konnte, ist wiederum nicht gerecht. Also gibt es einen Schaden, aber niemanden, den man mit gutem Grund dafür haftbar machen könnte.

Zwanzig Jahre später ist dieser Satz keine akademische Übung mehr. Künstliche Intelligenz lehnt heute Kredite ab, stellt Menschen ein, stellt Diagnosen und schlägt Therapien vor, dreht am Lenkrad des Autos, in dem wir sitzen, und schließt bei unseren Einkäufen Verträge.

Und bei jedem Schadensfall fallen der Reihe nach dieselben drei Sätze.

Der Hersteller: Wir haben das Modell gebaut, aber Sie haben entschieden, wie es eingesetzt wird. Der Anwender: Wir haben dem System nur vertraut. Das System: Das System sagt gar nichts, denn es spricht nicht, es wird über es gesprochen.

Jetzt ist der Moment für die eigentliche Frage gekommen. Ist diese Lücke ein echtes metaphysisches Loch oder eine ausgesprochen nützliche Unklarheit?

Die Antwort dieses Textes lautet: das Zweite. Und der Beweis dafür liegt in der Geschichte des Rechts selbst.

Die Lösung des römischen Rechts: handeln, ohne Person zu sein

Das Recht hat das Problem der Wesen, die keine Person sind und dennoch eigenständig handeln, nicht erst mit der künstlichen Intelligenz kennengelernt. Vor zweitausend Jahren lebte es mitten in diesem Problem.

Im römischen Recht war der Sklave keine Person. Er war juristisch eine Sache. Er wurde gekauft und verkauft, und zugleich kaufte er im Namen seines Herrn ein, verkaufte, schloss Verträge, begründete Schulden, führte einen Betrieb. Ein Wesen ohne Rechtspersönlichkeit vollzog also Handlungen mit rechtlichen Folgen.

Das Bemerkenswerte daran ist, dass sich die Begriffe Sklave und künstliche Intelligenz vor der Lektüre kaum in einen gemeinsamen Gedanken bringen lassen — und dass gerade diese Nachbarschaft den juristischen Kern freilegt.

Rom löste diesen Widerspruch nicht mit Metaphysik. Es löste ihn mit einem Mechanismus.

Das peculium war ein abgesondertes Vermögen, das der Sklave faktisch verwaltete. Innerhalb dieses Beutels wirtschaftete er. Entstand ein Schaden, war die Haftung des Herrn in der Regel auf die Größe dieses Beutels begrenzt. Die Verantwortung wurde also weder vollständig dem Herrn aufgebürdet noch in der Luft gelassen. Sie wurde an einen Fonds gebunden.

Juristen greifen das heute wieder auf. Eine Arbeit in einer Cambridger Rechtszeitschrift schlägt vor, für die Rechenschaftslücke der künstlichen Intelligenz unmittelbar ins römische Recht zu schauen. Ugo Pagallos Vorschlag eines “digitalen peculium” kommt aus derselben Ader: Wer ein autonomes System auf den Markt bringt, muss auch ein abgesondertes, besichertes Vermögen benennen, das für dieses System einsteht.

Die Lehre daraus ist elegant und zugleich unbequem.

Das Elegante ist dies: Handlungsträgerschaft wird nicht entdeckt, sie wird zugewiesen. Das römische Recht fragte nicht, ob der Sklave einen Willen habe, denn es musste nicht fragen. Was das Recht brauchte, war kein Wille, sondern ein Gegenüber.

Das Unbequeme ist dies: Diese Lösung wurde innerhalb einer der abscheulichsten Institutionen der Menschheitsgeschichte entwickelt.

Ein Werkzeug mit einem Sklaven zu vergleichen hat einen moralischen Preis; der Vergleich hebt das Werkzeug nicht, er normalisiert, was Menschen angetan wurde. Zu übernehmen ist nicht die Institution, sondern die Technik: Das Recht kann den Schaden, den ein handelndes Wesen ohne Persönlichkeit anrichtet, binden, ohne dieses Wesen zur Person zu erklären.

Dieselbe Technik trägt heute andere Namen. Die juristische Person. Die Haftung des Geschäftsherrn für seinen Verrichtungsgehilfen. Die Gefährdungshaftung bei gefährlichen Tätigkeiten. Alles Rechtsfiguren, die um denselben Zweck herum gebaut sind. Wo ein Schaden entsteht, muss er einer Tasche zugeordnet werden, ohne dass jemand nach einem Willen sucht.

Der Weg dorthin lässt sich hierzulande auf ein Datum legen. Rudolf von Jhering hatte 1867 die klassische Linie noch einmal scharf gezogen: “Nicht der Schaden verpflichtet zum Schadensersatz, sondern die Schuld.” Vier Jahre später brach das Reichshaftpflichtgesetz von 1871 diese Linie für die Eisenbahn auf und ließ das Unternehmen für Tote und Verletzte einstehen, ohne dass ein persönliches Verschulden nachzuweisen war. Der Anlass war eine neue Technik, deren Schäden sich beim besten Willen keinem einzelnen Fehler mehr zuordnen ließen. Der Gesetzgeber wartete nicht auf einen Schuldigen. Er wies die Haftung zu.

Was die Gerichte tun: drei Fälle, ein Muster

Künstliche Intelligenz ist sehr neu in unserem Leben. Deshalb kann es lehrreich sein, die Theorie zu verlassen und auf die Entscheidungen der letzten zwei Jahre zu schauen. Denn die Gerichte haben längst aufgehört, die Frage zu stellen, über die Philosophen noch streiten.

Im Februar 2024 will ein Mann namens Jake Moffatt in Kanada über die Website von Air Canada ein Ticket kaufen, weil seine Großmutter gestorben ist. Er fragt den Chatbot auf der Seite, ob er einen Trauertarif bekommen kann. Der Chat-Assistent von Air Canada teilt ihm mit, der Trauertarif könne auch nachträglich beantragt werden. Das ist falsch; die tatsächliche Richtlinie des Unternehmens sieht das nicht vor.

Vor Gericht bringt das Unternehmen eine bemerkenswerte Verteidigung vor: Der Bot sei eine eigenständige Einheit und für seine Aussagen selbst verantwortlich.

Das Gericht weist diese Verteidigung zurück. Der Bot ist Teil der eigenen Website des Unternehmens; das Unternehmen haftet für alle Informationen auf dieser Seite, gleich ob sie von einer statischen Seite oder aus einem Chatfenster kommen. Der Schadenersatz ist klein und symbolisch, rund sechshundertfünfzig kanadische Dollar. Doch das Prinzip ist groß: Für das, was aus dem Mund deiner eigenen Organisation kommt, haftest du.

Im August 2025 hält in Florida ein Tesla mit eingeschaltetem Autopiloten an einer Kreuzung nicht an; er prallt auf ein geparktes Fahrzeug, ein Mensch stirbt, ein weiterer wird schwer verletzt. Der Fahrer räumt ein, in diesem Moment abgelenkt gewesen zu sein, weil ihm sein Telefon heruntergefallen war.

Diesmal teilt das Gericht das Verschulden: 67 Prozent Fahrer, 33 Prozent Hersteller. Der Gesamtschadenersatz übersteigt zweihundertvierzig Millionen Dollar, der größte Teil davon Strafschadenersatz. Das Unternehmen legt Rechtsmittel ein; das Verfahren läuft und ist noch nicht abgeschlossen.

Man beachte: Das Gericht hat nicht gefragt, ob der Autopilot ein Handelnder war. Es hat das Verschulden in Prozente geteilt. Genau an dieser Stelle ist Luthers ambo peccaverunt fünfhundert Jahre später in digitaler Gestalt zurückgekehrt.

Das dritte Beispiel ist kein Gerichtsfall, sondern eine vertragliche Zusage. Mercedes hat erklärt, für Vorfälle innerhalb der definierten Betriebsbedingungen seines Systems Drive Pilot — bestimmte Autobahnen, bestimmte Geschwindigkeit, bestimmte Wetterlagen — die rechtliche Verantwortung zu übernehmen.

Was hier geschieht, ist völlig klar: Verantwortung wurde nicht als Entdeckung, sondern als Zusage gesetzt. Der Hersteller hat die Handlungsträgerschaft innerhalb eines bestimmten Rahmens übernommen.

Drei Vorgänge, ein Muster. Das Recht fragt nicht: Hat dieses Ding — die künstliche Intelligenz — einen Willen? Es fragt: Wer war in der Lage, es zu verhindern, und wer hatte einen Vorteil oder einen Nachteil davon?

Die Lücke schließt sich nicht, weil sie nicht geschlossen werden soll

Hier beginnt die politische Seite der Sache, und das Bild ist nicht schön.

Die Europäische Union hatte jahrelang einen Entwurf in der Hand: die Richtlinie über KI-Haftung. Sie brachte zwei Dinge.

Erstens eine Kausalitätsvermutung unter bestimmten Voraussetzungen — die geschädigte Person müsste also nicht mehr beweisen, was genau in der Box passiert ist; die Last des Gegenbeweises könnte auf den Hersteller übergehen.

Zweitens eine Offenlegungspflicht für Beweismittel bei Hochrisikosystemen — das Gericht könnte die Protokolle vom Unternehmen verlangen.

Diese beiden Punkte zielten mitten ins Herz der Verantwortungslücke. Denn der wahre Name der Lücke lautet meistens “Unmöglichkeit des Beweises”. Der Geschädigte hat kein Modell, keine Trainingsdaten, keine Protokolle, keine Sachverständigen — und kann deshalb auch nichts beweisen.

Im Februar 2025 kündigte die Kommission an, den Entwurf zurückzuziehen; die Rücknahme wurde im Laufe des Jahres formell. Als Begründung wurden fehlende Einigung unter den Beteiligten und der Wunsch nach Vereinfachung im digitalen Bereich genannt.

Nun lies diese beiden Sätze hintereinander.

Matthias 2004: Bei lernenden Systemen ist es strukturell schwierig, Verantwortung gerecht zuzuschreiben. Brüssel 2025: Die Beweisregeln, die diese Schwierigkeit mildern sollten, wurden wegen des Wunsches nach Vereinfachung im digitalen Bereich zurückgezogen.

Der erste Satz ist eine philosophische Feststellung. Der zweite eine politische Entscheidung. Und wenn man beide miteinander vermengt, entsteht etwas sehr Praktisches: eine Befreiung, die aussieht wie ein Naturgesetz.

Die Verantwortungslücke ist keine Entdeckung. Sie ist eine offen gelassene Tür. Und wie durch jede offene Tür kann jemand hindurchgehen und daraus einen Vorteil für sich ziehen.

Der Anteil des Menschen, erster Fall: die neue Fassung von “Ich hatte Befehle”

Jetzt komme ich zur menschlichen Seite der Gleichung, denn dort liegt die eigentliche Sache.

Werfen wir einen Blick auf den ersten Kriegsverbrecherprozess der Geschichte. Im amerikanischen Bürgerkrieg wurden in einem Lager, das in den letzten vierzehn Monaten des Krieges bestand, rund 45.000 Soldaten der Union gefangen gehalten; etwa 13.000 von ihnen starben an Unterernährung, Krankheit und den Zuständen im Lager.

Unmittelbar nach Kriegsende wurde der Lagerkommandant verhaftet, der aus der Schweiz stammende Hauptmann der Konföderation Henry Wirz. Im Andersonville-Prozess von 1865 lautete seine Verteidigung zusammengefasst:

— Ich hatte Befehle.

Die Lehre, die dieser Prozess begründete, steht bis heute. Der Mensch bildet sich über den Befehl, dem er gehorcht, ein inneres Urteil; verletzt der Befehl seine Menschlichkeit tief genug, kann er den Gehorsam verweigern. Und der Satz, der dem Angeklagten entgegengehalten wurde, lautete: Der militärisch Vorgesetzte ist nicht der moralisch Vorgesetzte.

Die deutsche Rechtssprache hat für diese Verteidigung einen eigenen Begriff geprägt, den Befehlsnotstand — und sie hat ihn nach 1945 in engen Grenzen gehalten. Der Befehl mildert dort, wo echter Zwang bestand; er löscht nichts, wo der Handelnde erkennen konnte, was er tat. Es ist derselbe Gedanke wie 1865, nur in einer Sprache, die ihn besonders genau fassen musste, weil sie ihn an sehr vielen Fällen zugleich anwenden musste.

Die heutige KI-Fassung spricht so: Das System hat es so vorgeschlagen. Der Score war niedrig. Das Modell hat es markiert.

Und die Lösung dagegen liegt bereit: Setzen wir einen Menschen in die Schleife. Die Maschine schlägt die Entscheidung vor, der Mensch gibt die Freigabe.

Das klingt gut. Ein Blick auf die Daten lässt es weniger gut klingen.

Im Arbeitslosensystem von Michigan stellte sich später heraus, dass die große Mehrheit der vom Algorithmus markierten Anträge zu Unrecht markiert worden war. Doch im selben Zeitraum war auch die Fehlerquote der menschlichen Entscheider, die dieselbe Arbeit taten, nicht niedrig. “Menschliche Aufsicht” allein ist also keine Sicherheitslösung.

Der Grund dafür ist psychologisch und vertraut. Wenn ein System dir einen Konfidenzwert von neunundachtzig Prozent anzeigt, kostet der Widerspruch nicht nur Zeit, sondern Mut. Bestätigen ist gratis, widersprechen ist teuer. Der Sachbearbeiter, der das System bestätigt, wird befördert; der Sachbearbeiter, der es stoppt, muss sich erklären.

Der Mensch in der Schleife kann ohne echte Befugnis und echte Zeit kein Sicherheitselement sein. Er ist nur ein Absorber. Tritt der Schaden ein, bleibt die Schuld dort stehen und steigt nicht weiter nach oben.

Das muss man offen aussprechen: Für eine Organisation, die keine Verantwortung übernehmen will, ist die ideale Lösung, dass die Entscheidung im System liegt und die Schuld beim Menschen.

Der Anteil des Menschen, zweiter Fall: die Lücke ist nicht leer

Bei “Verantwortungslücke” denkt man unwillkürlich an ein Vakuum. An einen Ort, an dem niemand ist.

Dort sind Menschen, sie sind in diesem großen Vakuum nur leider nicht zu sehen.

Die sogenannten autonomen Systeme stehen auf einer globalen Arbeitsschicht, die Daten labelt, Inhalte moderiert, Ausgaben bereinigt. Diese Arbeit ist schlecht bezahlt, unsichtbar und rechtlich schwach geschützt.

Das eindrücklichste Detail erzählt ein Auslieferungsfahrer. Das Überwachungssystem kontrolliert den Sicherheitsgurt, die Quote bestraft jedes Anhalten. Also legen die Fahrer den Gurt hinter dem Rücken um. Das System protokolliert, dass der Gurt angelegt ist, der Mensch fährt ohne Gurt.

Diese kleine Szene ist die Zusammenfassung eines riesigen Gebildes. Oben gibt es Messung, die Messung sieht korrekt aus, das Protokoll ist sauber. Unten gibt es Risiko, und dieses Risiko wird niemandem übertragen, es fließt nur nach unten.

Der niederländische Kindergeldskandal ist wichtig, weil er die Ausnahme von diesem Bild ist. Ein automatisches Prüfsystem beschuldigte Tausende Familien zu Unrecht des Betrugs, und der Fall führte 2021 bis zum geschlossenen Rücktritt der Regierung. Das ist eines der seltenen Beispiele, in denen ein algorithmischer Schaden bis ganz nach oben zur Rechenschaft gezogen wurde.

Dass es selten ist, zeigt, was die Regel ist. In der Verantwortungslücke steht also sehr wohl jemand in der Schusslinie. Als Schuldiger kommt der am wenigsten Mächtige in Betracht.

Die Antwort des Ostens: Handeln war nie die Sache eines Einzelnen

Das westliche Recht ist darauf gebaut, Verantwortung zu vereinzeln. Es sucht einen Handelnden, misst seinen Willen, stellt sein Verschulden fest.

Die künstliche Intelligenz setzt diesen Mechanismus unter Druck, denn es gibt keinen einzelnen Handelnden.

Im klassischen chinesischen Denken war das nie ein Problem, denn dort war Handeln von vornherein gemeinsam.

Denk ans Reiten. Das ist weder die Handlung des Reiters noch die des Pferdes. Gelände, Ausbildung, Zaumzeug, Futter, Wetter — all das nimmt an der Handlung teil. In klassischen chinesischen Texten wird Handeln so beschrieben: nicht als das Aufschlagen eines einzelnen Willens auf die Welt, sondern als ein Zustand, in dem vieles zusammenkommt.

Die konfuzianische Rollenethik setzt an derselben Stelle an. Die Person entsteht im Schnittpunkt ihrer Beziehungen; und die Verantwortung haftet nicht am individuellen Willen, sondern an der Rolle. Die Verantwortung eines Arztes kommt daher, dass er Arzt ist, nicht aus seiner Absicht in diesem Moment.

Überträgt man das auf heute, ergibt sich Folgendes. Statt der Frage “Ist das Modell ein Handelnder?” die Frage “Wer hat diese Rolle übernommen?”. Wer hat den Vorschlag gemacht, wer hat ihn verteilt, wer hat verkauft, wer hat ihn benutzt, wer war mit der Aufsicht betraut. Wo es eine Rolle gibt, gibt es Verantwortung; den Willen muss man dann nicht mehr messen.

Das erzeugt für den Maschinenschaden eine unerwartet praktische Frage. Wenn ein System Schaden anrichtet, was ist das Ende des Verfahrens? Strafe, Wiedergutmachung, Korrektur, Abschaltung?

Ein Modell zu begnadigen gibt es nicht. Ein Unternehmen reinzuwaschen gibt es sehr wohl, und meistens wird der Deckel mit dem Satz “Wir haben das fehlerhafte Modell aktualisiert” zugemacht.


Die Frage des Maßstabs: Hobbes’ “fruchtbares Verbrechen”

Eines müssen wir noch hinzufügen, denn das ist es, was den KI-Schaden vom gewöhnlichen Schaden unterscheidet.

Der Philosoph Thomas Hobbes trifft in seinem Leviathan bei der Gewichtung von Verbrechen eine Unterscheidung. Eine Tat, die nur die Gegenwart verletzt, wiegt nicht dasselbe wie eine Tat, die durch ihr Beispiel auch die Zukunft verletzt. Die erste nennt er unfruchtbar, die zweite fruchtbar. Das fruchtbare Verbrechen vermehrt sich und schadet vielen.

Hobbes sagt außerdem, dass die Stellung des Täters das Gewicht der Tat verändert. Dieselbe Tat wiegt bei einem Amtsträger schwerer als bei einem gewöhnlichen Menschen.

Diese beiden Maßstäbe lassen sich heute auf das Recht der künstlichen Intelligenz anwenden.

Das Vorurteil eines Menschen bleibt in einem Raum. Das Vorurteil eines Modells wiederholt sich in Millionen Entscheidungen und lenkt bei jeder Wiederholung in dieselbe Richtung. Ein Modell ist definitionsgemäß eine fruchtbare Lenkmaschine. Im Guten wie im Schlechten.

Der englische Historiker Edward Gibbon hält in seinem Hauptwerk Verfall und Untergang des Römischen Imperiums in seinem Urteil über Justinian fest: Die Römer wurden zur selben Zeit von der Menge ihrer Gesetze und von der Willkür ihrer Herren erdrückt.

Regelinflation und Willkür sind also keine Gegengifte. Beide leben mühelos nebeneinander. Die Compliance-Dokumente, Ethikgrundsätze und Transparenzberichte von heute sind an Seitenzahl gewaltig; die tatsächliche Handhabe des Geschädigten ist weiterhin klein.

Was also tun

Die These dieses Textes passt in einen Satz: Handlungsträgerschaft ist nichts, was entdeckt wird, sondern etwas, das zugewiesen wird. Und wo sie nicht zugewiesen wird, fällt sie von selbst auf das schwächste Glied.

Vier Lösungen lassen sich bauen.

  1. Die Frage “Ist dieses Ding — die künstliche Intelligenz — ein Handelnder?” ist seit zweitausend Jahren unbeantwortet und wird auch im kommenden Jahrzehnt nicht beantwortet werden. Beantwortbar ist diese Frage: Wer war in der Lage, es zu verhindern, wer hat gewonnen, wer hat getragen? Alle erfolgreichen Lösungen des Rechts sind mit dieser Frage gebaut worden; vom peculium des Sklaven über die Haftung des Geschäftsherrn und die juristische Person bis zur Aufteilung 67 zu 33, die die Geschworenen im Tesla-Verfahren vorgenommen haben.

  2. Weise für das, was du autonom oder frei laufen lässt — auch ein agentischer Workflow kann das sein —, eine Sicherheit nach. Der Beutel Roms kann heute andere Namen tragen: Pflichtversicherung, abgesonderter Fonds, Garantie mit festem Deckel, oder einen ganz anderen Namen. Das Prinzip muss dasselbe bleiben: Wenn du einen nicht angebundenen Kahn ins Wasser lässt, muss vorher feststehen, wer zahlt, wenn er abtreibt. Das hält Innovation nicht auf; es bepreist Unsicherheit. Vielleicht können Versicherer und Rückversicherer daraus für sich sogar eine eigene Ökonomie machen.

  3. Wer in der Schleife nicht befugt ist, kann auch nicht verantwortlich sein. Ein Sachbearbeiter, den der Widerspruch die Beförderung kosten kann, ist weder Aufseher noch letzte Entscheidungsinstanz. Echte Aufsicht verlangt drei Dinge: die Befugnis, das System zu übergehen, die Zeit dafür, und Schutz, wenn man es tut. Fehlen sie, steht der Mensch nicht in der Schleife, sondern nur als Puffer daneben.

  4. Wir dürfen die Lücke nicht für ein Naturgesetz halten. Wenn wir zulassen, dass Beweisregeln, Protokollpflichten und die Offenlegung von Beweismitteln absichtlich oder unwissentlich aus der Mitte entfernt werden, wird die Verantwortungslücke größer.

Im Esel-Kahn-Fall Martin Luthers hatten beide Seiten recht und beide waren zugleich im Unrecht. Das Urteil, das vor fünfhundert Jahren an einem Tisch gesprochen wurde, sagte, dass in einem Fall, in dem niemand ganz schuldig ist, auch niemand ganz unschuldig ist.

Die heutige Gefahr ist das genaue Gegenteil dieses Urteils. Sie liegt darin, dass es viel leichter ist, zu dem Schluss zu kommen, niemand habe gefehlt, als das Verschulden zu bestimmen.

Wenn weder Esel noch Kahn angebunden sind, erledigt der Fluss die Sache. Und wir sollten nicht sagen, es habe keinen Sinn, auf den Fluss zornig zu sein.

Geschrieben von S.K.C. am 25. Juli 2026 in Wien.
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